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Gefahr an alter Kästorfer Deponie

Behörden warnen vor Methan-Gas
Einige Wochenendhäuser sind nun von Einschränkungen betroffen

Kästorf. „Feuergefahr! Grillen, offenes Feuer, Verzehr von Feldfrüchten und Graben verboten“ heißt es für die Bewohner der Wochenendhäuser an der Altlastensanierungsanlage in Kästorf, allgemein bekannt als Merkelsche Grube. Der Grund für diese Einschränkungen für die Häuser an der Hauptstraße 53: Punktuell wurden hohe Methanwerte festgestellt. Und das aus dem Boden austretende Methan ist entzündlich.

„Stadt und Landkreis sind konzertiert vorgegangen und haben die Bewohner informiert“, erklärten Kreisrat Detlef Loos, erste Stadträtin Kerstin Meyer und Antje Präger vom Umweltamt des Landkreises. Direkt betroffen seien sechs Wochenendhäuser, die innerhalb des von der unterirdischen Dichtwand umgebenen Bereichs stehen. In diesem Bereich wird schon seit 1990 das Wasser gereinigt, nachdem es durch die Ablagerung von Schadstoffen verunreinigt worden war (AZ berichtete). Die aktuelle Untersuchung lasse es aber möglich erscheinen, dass es auch auf dem Nachbargrundstück zu Verpuffungen kommen könnte, insbesondere wenn dort gegraben werde, erklärt Detlef Loos, der auch betont, dass das Areal nie für dauerhaftes Wohnen geeignet sein werde.

Das durch Fäulnisprozesse entstehende Methan, das auf Deponien austrete, sei zwar ungiftig, könne aber beim Einatmen in höheren Konzentrationen zu vorübergehenden körperlichen Beeinträchtigungen führen. „Es besteht aber keine akute Gefahr, so dass wir den Bereich hätten evakuieren müssen“, so Kerstin Meyer. Das dauerhafte Wohnen sei dort ohnehin nicht erlaubt.

Festgestellt wurde das punktuell aus dem Boden aufsteigende Gas bei einer so genannten „orientierenden Untersuchung“.

Dieses Gutachten nach dem neuesten Stand der Technik soll die Gesamtsituation auf dem Gelände analysieren. Deshalb wurden Proben aus Grundwasser, Boden und Bodenluft genommen. „Die Sanierung an sich ist fast beendet“, so Antje Präger. Das Gutachten solle bei der Entscheidung helfen, wie es in Zukunft mit der Anlage weitergehe und welche Nachsorge oder Überwachung auf dem Areal notwendig sei. Der „erste Wasserstock“ sei weitgehend von Leichtflüchtigen Halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) gereinigt. „Das Trinkwasser im zweiten Wasserstock war aber nie betroffen“, stellte Loos klar.

In den kommenden Monaten würden die genaue Ausbreitung und die möglichen Gefahrenquellen durch das austretende Methan in einer Detailuntersuchung näher analysiert.

„Die notwendigen Maßnahmen werden dann entsprechend der Ergebnisse dieser Untersuchungen umgesetzt“, so Antje Präger. Auch der Fachbereich Bauordnung der Stadt sei mit dem Thema befasst.

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