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Diese Regeln gelten bei steigenden 7-Tage-Inzidenz-Zahlen

Die Kreisverwaltung ergänzt die Verordnung des Landes um konkrete Vorgaben für den Landkreis Gifhorn.

 

Landkreis Gifhorn. Sobald es innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gibt, greifen landesweit schärfere Corona-Maßnahmen. Aktuell liegt die 7-Tage-Inzidenz-Zahl im Landkreis Gifhorn bei 34,6. Der Landkreis hat ergänzend zur neuen Verordnung des Landes am Montag eine Allgemeinverfügung erlassen. Die betrifft folgende Punkte:

Private Feierlichkeiten

Für Feiern im privaten Rahmen gilt künftig – sowohl in den eigenen vier Wänden als auch im Freien – bei der Überschreitung der 35er-Grenze eine Begrenzung der Teilnehmer auf 15 Personen. Beim Überschreiten der 50er-Grenze wird die maximale Teilnehmerzahl auf zehn Personen reduziert. Gleichzeitig dürfen diese zehn Personen nur aus zwei Haushalten stammen oder zu den engsten Angehörigen zählen. Wird für Feierlichkeiten ein Raum angemietet oder finden diese in gastronomischen Betrieben statt, sind ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 nur noch 25 Personen erlaubt. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 50 ist das Feiern nur noch mit maximal zehn Personen möglich. Auch diese zehn Personen dürfen nur aus zwei Haushalten stammen oder zu den engsten Angehörigen zählen.

Gastronomie

Für gastronomische Betriebe wird beim Überschreiten der 35er-Grenze eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr eingeführt. In dieser Zeit dürfen Gaststätten, Restaurants, Kneipen, Bars und Cafés nicht öffnen. Beim Überschreiten der 50er-Grenze wird die Sperrstunde um das ganztägige Verbot eines Außer-Haus-Verkaufs von Alkohol ergänzt.

Mund-Nasen-Bedeckung

Ausgeweitet wurde auch die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) unter freiem Himmel zu tragen. Betroffen sind vor allem die öffentlich zugänglichen Bereiche, wo viele Menschen zusammentreffen. Künftig wird hier ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 die dringende Empfehlung ausgesprochen, eine MNB zu tragen. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 50 gilt in diesen Bereichen eine MNB-Pflicht, im Landkreis Gifhorn betrifft das die Fußgängerzone Gifhorn (Marktplatz bin Steinweg 23) und Parkplätze des Einzelhandels. Außerdem gilt die dringende Empfehlung zum Tragen einer MNB bei Messen, Kongressen, gewerblichen Ausstellungen, Spezialmärkten, Jahrmärkten und Wochenmärkten.

Veranstaltungen

Sowohl für die sogenannten „Veranstaltungen mit sitzendem Publikum“ wie im Kino oder Theater als auch für die sogenannten „Veranstaltungen mit mindestens zeitweise stehendem Publikum“ wie Messen oder Spezialmärkte gelten künftig einschränkende Maßnahmen. Wird die 35er-Grenze überschritten, beschränkt der Landkreis die maximale Teilnehmerzahl auf 200 Personen. Wird die 50er-Grenze überschritten, sind höchstens 100 Zuschauer oder Gäste erlaubt. In beiden Fällen sind Ausnahmen auf Basis von vorher geprüften und abgenommenen Hygienekonzepten möglich.

 

Die für weitere Verschärfungen maßgebliche 7-Tage-Inzidenz-Zahl ist diejenige, die das Sozial- und Gesundheitsministerium des Landes Niedersachsen bekannt gibt. Die verschärften Corona-Maßnahmen gelten jeweils nur für die Zeiträume, in denen die maßgebliche 7-Tage-Inzidenz den Grenzwert von 35 überschreitet. Dies bedeutet, dass ein In- und Außerkrafttreten der verschärften Maßnahmen von Tag zu Tag möglich ist, wie der Landkreis betont.                   red AZ 27.10.2020